Arbeitskraftabsicherung

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier wird eine monatliche Rente auf Basis Ihrer Beiträge vereinbart, wenn Sie Ihren ausgeübten Beruf
zu 50% nicht mehr ausüben können.

2. Grundfähigkeitsversicherung

Bei dieser Versicherung wird eine Fähigkeit (menschliche Sinne) abgesichert.

Die beim Vertragsabschluss vereinbar- ten Fähigkeiten (Sinne) werden dann bei Verlust als monatliche Rente an Ihnen ausbezahlt.

Beispiele:

Sie können kein Auto mehr fahren.

Sie haben Gleichgewichtsstörungen.

Sie können nicht mehr sehen, hören oder sprechen und weitere Fähigkeiten.

Kontakt & Anfahrt

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CONFIDO Finanzservice

Johann Fischer
Versicherungsmakler

Hafenstrasse 4
79206 Breisach am Rhein

Tel: +49 (0) 76 67 – 911 123
Fax: +49 (0) 3212 – 10 21 317
Mobil: +49 (0) 157 – 721 688 35
E-Mail: fischer@confido-finanzservice.de

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