1. Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier wird eine monatliche Rente auf Basis Ihrer Beiträge vereinbart, wenn Sie Ihren ausgeübten Beruf
zu 50% nicht mehr ausüben können.
2. Grundfähigkeitsversicherung
Bei dieser Versicherung wird eine Fähigkeit (menschliche Sinne) abgesichert.
Die beim Vertragsabschluss vereinbar- ten Fähigkeiten (Sinne) werden dann bei Verlust als monatliche Rente an Ihnen ausbezahlt.
Beispiele:
Sie können kein Auto mehr fahren.
Sie haben Gleichgewichtsstörungen.
Sie können nicht mehr sehen, hören oder sprechen und weitere Fähigkeiten.
