Arbeitskraftabsicherung

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier wird eine monatliche Rente auf Basis Ihrer Beiträge vereinbart, wenn Sie Ihren ausgeübten Beruf
zu 50% nicht mehr ausüben können.

2. Grundfähigkeitsversicherung

Bei dieser Versicherung wird eine Fähigkeit (menschliche Sinne) abgesichert.

Die beim Vertragsabschluss vereinbar- ten Fähigkeiten (Sinne) werden dann bei Verlust als monatliche Rente an Ihnen ausbezahlt.

Beispiele:

Sie können kein Auto mehr fahren.

Sie haben Gleichgewichtsstörungen.

Sie können nicht mehr sehen, hören oder sprechen und weitere Fähigkeiten.