Grenzgängerberatung

Grenzgängerberatung Deutschland – Schweiz

Sie habe eine neuen Arbeitgeber in der Schweiz? Was nun? Es kommen viele Fragen auf. Wie kann ich mich Kranken- und Pflegeversichern? Wie sieht es mit meiner Rentenversicherung aus? Was passiert wenn ich Arbeitslos werde? Und viele weitere Fragen werden gestellt! Wir helfen Ihnen Ihre Fragen zu beantworten.

Vorrab ein paar Infos zur Kranken und Rentenversicherung.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. (Pflichtversicherung)

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten sich abzusichern.

1. Freiwillige Krankenversicherung in Deutschland

Sie sind weiterhin wie bisher gesetzlich Versichert (GKV) und zahlen Ihre Beiträge prozentual von Ihrem Bruttolohn. Da Ihr zu versteuerndes Einkommen in der Schweiz deutlich höher ist, werden auch dementsprechend die Beiträge auch eventuell zu Beitragshöchstsetzen verrechnet. Zuzüglich kommt die Pflegeversicherung.

2. Private Krankenvollversicherung in Deutschland.

Die Private Krankenvollversicherung beinhaltet eventuell Alters- und Risikozuschläge oder auch Abschläge. Sie, ihre Ehefrau und die Kinder müssen eventuell auch privat versichert werden. Oft scheitert es an Gesundheitsfragen, wie z.B. – ob Sie eventuell Vorerkrankungen haben.

3. Grenzgänger Versicherung.

Sie sind in Deutschland und Schweiz abgesichert. Die Beiträge werden von einer Schweizerischen Versicherung bezahlt. Gleichzeitig sind Sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können die Gesellschaft frei wählen. Keine gesundheitsfragen. Zusätzlich können Sie sich Privatatzt & 1-2 Bett Zimmer für einen kleinen Aufschlag absichern. Freie Krankenhauswahl Deutschland sowie Schweiz.

Rentenversicherung

Wie in Deutschland (drei Schichten) hat die Schweizirische Rentenversicherung drei Säulen als Absicherung.

1. AHV wie die deutsche Rntenversicherung GRV (1. Säule)

Wie Sie von Ihren bischerigen Arbeitgeber gewohnt sind, wird der Beitrag von Ihrem Gehalt dierekt abgezogen.

2. Pensionskasse (2 Säule)

Dies ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die Sie als Plichtbeiträge ab dem 25. Lebensjahr leisten müssen. Somit wird eine höhere Altersabsicherung im Alter gewährleistet.

3. Grenzgänger-Direktversicherung

Als Grenzgänger in der Schweiz profitieren Sie nur von den ersten beiden Säulen des Schweizer Altersvorsorgesystems. Die 3. Säule, die steuerlich geförderte freiwillige Versorgung, steht lediglich den in der Schweiz lebenden Arbeitnehmern zur Verfügung.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat auf dieses Problem reagiert. Auch nach dem neusten Erlass von Dezember 2015 haben deutsche Grenzgänger in der Schweiz weiterhin Zugang zur steuerlich geförderten Direktversicherung in Deutschland (nach § 3 Nr. 63 EStG).

Die Grenzgänger-Direktversicherung bietet die Chance Beiträge bis zu 6.624 € im Jahr (2020) steuerlich abzusetzen um mit niedrigem Eigenaufwand die Lücke zwischen Nettoeinkommen und der staatlichen Rente auszugleichen. Erst die späteren Leistungen sind dann zu versteuern.